Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von freivonform

freivonform . Nicolaiplatz 12 . 14770 Brandenburg an der Havel

Die AGB haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und freivonform . agentur für markenkommunikation (im Folgenden freivonform) unter Berücksichtigung beidseitiger Interessen verbindlich und fair zu regeln. Grundlage der Nutzung der Dienste und Angebote von freivonform sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit der Nutzung der Dienste oder einer Bestellung bei freivonform anerkennen und bestätigen.

1. Geltungsbereich

freivonform erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn diese nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. freivonform hat das Recht, diese Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Diese Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von freivonform (http://www.freivonform.de). Wenn der Kunde den geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet schriftlich (Posteingangsstempel) widerspricht, werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Wenn der Kunde fristgemäß widerspricht, ist freivonform berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

2. Ausschließlichkeit

Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen:

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn freivonform ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie freivonform sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unserer Angebote zurückzuziehen, ohne dass an uns Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen verpflichten freivonform auch dann nicht, wenn freivonform bei Vertragsschluss nicht noch einmal widerspricht und wenn freivonform in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an diesen vorbehaltlos ausführt. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn freivonform dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

3. Vertragsschluss und Schriftform

Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang der Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind, indem freivonform eine Bestellung oder einen Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt oder ohne eine solche Bestätigung mit der ersten Erfüllungshandlung nach Eingang einer Bestellung oder eines Auftrages des Kunden. Einer Mitteilung an den Kunden bedarf es in diesem Falle nicht. Zusicherungen von Eigenschaften, von speziellen Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten, Lieferungen und Leistungen von freivonform, mündliche Absprachen, durch welche diese Geschäftsbedingungen abgeändert werden und neben- und nachvertragliche Vertragsabsprachen werden erst durch schriftliche Bestätigung von freivonform verbindlich.

Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten.

Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

4. Vertragsgrundlagen

freivonform hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen und ist bei einer Nutzung von diesen abhängig. Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich daraus für den Kunden nicht. Soweit einzelne Leistungen von freivonform nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail oder per Post. Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist. Ist bei einer vom Kunden in Auftrag gegebenen Webpräsentation eine Impressumsseite vorgesehen, so verpflichtet sich der Kunde die vorhandenen Impressumsdaten von freivonform aufzunehmen und nicht zu verändern oder zu kürzen. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, diese Daten auf Wunsch von freivonform kostenfrei zu aktualisieren. Die Aktualisierung kann auch über freivonform selbst erfolgen. Ist eine solche Impressumsseite nicht vorhanden, so kann freivonform stattdessen auf jeder Seite ein eigenes Firmenlogo bzw. Firmentext inkl. Verweis zur eigenen Präsenz einrichten, die nicht vom Kunden verändert werden darf. Die Art des Verweises bleibt freivonform überlassen und wird von ihm passend zur Präsenz integriert ohne das Kundenlayout zu beeinflussen. Sofern freivonform aufgrund von Angaben des Kunden ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden über sein momentan bestehendes EDV-System sowie Angaben über evtl. beabsichtigte Hardware-Erweiterungen und/oder über die fachlich funktionalen Aspekte Grundlagen des Angebots. Insofern trägt der Kunde das Risiko dafür, dass die Lieferung oder Leistung von freivonform seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Wenn der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, müssen diese schriftlich niedergelegt werden. Solche Vorgaben werden erst durch schriftliche Bestätigung durch freivonform wirksam.

5. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass jede eigenmächtige Veränderung an von freivonform gelieferter Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Das diesbezügliche Risiko trägt der Kunde alleine. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm selbst, soweit möglich, die übliche Datensicherung obliegt. Soweit nicht freivonform die Datensicherung für den Kunden übernommen hat (z.B. „Webhosting“). Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde freivonform Daten übermittelt. In einem solchen Falle stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Bei freivonform werden die Kundeninformationen regelmäßig sorgfältig gesichert. Der Kunde ist aber verpflichtet, im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes die betreffenden Datenbestände noch einmal unentgeltlich an freivonform zu übertragen. Der Kunde verpflichtet sich, freivonform bei der Realisierung der vereinbarten Leistungen zu unterstützen. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf das rechtzeitige Bereitstellen von notwendigen Texten, Grafiken und Fotos bzw. der entsprechenden Daten. Die Unterlagen müssen termingerecht in der verabredeten Form freivonform vorgelegt werden. Sollten die Unterlagen auch nach wiederholter Anfrage nicht innerhalb angemessener Frist bei freivonform eintreffen, hat freivonform das Recht, seine vertraglich geschuldeten Leistungen nicht zu erbringen und die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen.

6. Vertragsabbruch/Vertragsauflösung, Kündigung

Sollte es während einer vom Kunden bestätigten Projektrealisation zwischen freivonform und Kunde zu Uneinigkeiten kommen, welche zum Abbruch/Kündigung der Projektrealisation führen und trotz Einigungsmaßnahmen nicht wiederhergestellt werden können, so trägt der Kunde die bis dahin anfallenden Kosten der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leitungen, sowie 50% der Vergütung der bereits beauftragten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen als Ausfallhonorar/Aufwandsentschädigung/Bearbeitungsgebühr. Die aufgrund des Auftrags der Firma freivonform entstehenden Kosten Dritter sind freivonform durch den AG zu 100% zu erstatten. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche bis dahin erhaltenen Daten bzgl. der Projektrealisation auf allen vorhandenen Datenträgern zu entfernen, nicht zu kopieren, weiter zu vertreiben oder zu nutzen. Dies ist dem Kunden ohne schriftliche Bestätigung durch freivonform auch auszugsweise untersagt.

7. Angebote, Preise

Bei allen unseren Angeboten oder in Verkaufsverhandlungen angegebenen und akzeptierten Preisen handelt es sich grundsätzlich um Netto-Preise zu welchen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu addiert wird.

8. Lieferungen/Leistungen

Mit der Versendung an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Wenn freivonform dem Kunden Internet-Domains verschafft oder für den Kunden Internet-Domains pflegt, ist freivonform im Verhältnis zu dem DENIC, dem INTERNIC oder einer anderen Organisation zur Vergabe von Domains lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. freivonform übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten oder delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässiger Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde freivonform hiermit im Innenverhältnis frei.

Im Falle der Suchmaschinenoptimerung (SEO) hat sich freivonform zum Ziel gesetzt, sie kompetent und umfassend zu beraten und ihre Internetseiten im Suchmaschinenranking möglichst an die Spitze zu bringen. freivonform bietet hierzu eine einmalige Analyse und Ausarbeitung eines Maßnahmenkataloges mit anschließender Registrierung ihrer Seiten in nationale sowie internationale Suchmaschinen. freivonform hält Ihre Ranking-Positionen hierbei jederzeit im Auge um innerhalb kürzester Zeit auf Änderungen zu reagieren und anzustreben, ihre Position kontinuierlich zu optimieren. Das Erreichen eines bestimmten Ranking und insbesondere von Spitzenpositionen kann jedoch nicht garantiert werden und eine Haftung und/oder Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche hieraus, sind insoweit ausgeschlossen.

9. Lieferzeiten

Vereinbarte Lieferzeiten gelten grundsätzlich erst nach völliger Klarstellung von Aufträgen seitens des Auftraggebers. Überschreibung der genannten Zeiten durch unvorhergesehene, unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse in unserem Haus, insbesondere auch technische Defekte, eröffnen dem Auftraggeber keine Minderungs- oder Wandlungsmöglichkeiten. Verspätete Lieferungen und Leistungen unterliegen der Abnahmeverpflichtung. Schadenersatz wird nicht geleistet.

10. Vertragsabsprachen, Lieferungen

Fahrten und Transporte berechnen wir mit € 0,38/km und € 25 pro angefangener halbe Stunden.

11. Abnahme/Reklamation

Sofern keine der Parteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der von dem Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von freivonform spätestens zu dem Zeitpunkt als abgenommen, an dem der Kunde sie vollständig oder zu Teilen in Gebrauch nimmt oder im weitesten Sinne nutzt. Technisch bedingte Abweichungen in Material, Farbe und Druckqualität behalten wir uns vor. Sie begründen keine Rücktritts-, Wandlungs-, oder Minderungsansprüche. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Reklamationen bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss der Leistung bei freivonform eingehen. Spätere Beanstandungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamationen, die auf falschen Gebrauch der Produkte und Leistungen zurückgeführt werden können sind von Ersatzansprüchen oder Ansprüchen auf Minderung ausgeschlossen.

12. Zahlungsbedingungen

Soweit sich aus dem Bestätigungsschreiben nichts anderes ergibt, ist 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung fällig. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern freivonform nach dem Vertrag Lieferungen oder Leistungen nicht nur einmalig, sondern wiederholt zu erbringen hat, stellt freivonform seine Lieferungen und Leistungen monatlich in Rechnung. Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.

Im Falle sich wiederholender Leistung ist freivonform berechtigt, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums zu ändern. Die geänderten Preise müssen dem Kunden mindestens acht Wochen im Voraus mitgeteilt werden. Eine solche Mitteilung gibt dem Kunden das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen für zwei aufeinander folgende Monate in Verzug gerät, kann freivonform das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.Für diesen Fall wird sich die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes ausdrücklich vorbehalten.

Zahlungen sind sofort bei Übergabe der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. In Ausnahmefällen ist ein Zahlungsziel von 10 Tagen einzuhalten. Danach ist freivonform berechtigt, ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zzgl. Umsatzsteuer zu verlangen. Für jede Mahnung wird ein Kostenanteil von 2,50 Euro berechnet.

13. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialkasse

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften abzuführen oder für den Fall, dass die Agentur diese zahlt, sie der Agentur gegen Vorlage eines Nachweises zu erstatten.

Für Leistungen von freiberuflichen Designern sind auf Grundlage des Künstlersozial-versicherungsgesetzes (KSVG) ggf. durch den AG Abgaben an die Künstlersozialkasse zu entrichten. Soweit bei der Auftragsvergabe Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse zu zahlen sind, ist der Kunde für die Anmelde- und Abgabeverpflichtung allein zuständig und verantwortlich. Die Abgabe kann nicht von der Rechnung der Agentur in Abzug gebracht werden.

14. Eigentum

Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von freivonform. Entwürfe dürfen bis zum Zahlungseingang nur mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Kreative Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrecht bzw. urheberrechtliche Nutzungsrecht verbleibt bei freivonform wenn nicht ausdrücklich eine Abtretung dieser Rechte vereinbart wurde. Soweit freivonform für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

Wir lehnen jegliche Überprüfung evtl. bestehender Patent-, Lizenz- oder Urheberrechte ab. Mit der Erteilung eines Auftrages übernimmt der Kunde die Haftung für evtl. Schadensersatzansprüche, die aus der Verletzung berechtigter Interessen Dritter resultieren, sofern es sich nicht um kreative Eigenleistungen von freivonform handelt. Die Gesamtleistung von freivonform besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (gem.§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§32 UrhG) eingeräumt. Ohne Zustimmung von freivonform dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Das Werk darf nur für die vereinbarte Nutzungsart und deren vereinbarten Zweck verwendet werden. Das Recht zur vereinbarten Nutzung erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogener Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagter Fremdleistungen. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von freivonform.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt freivonform, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Entwurfsvergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

freivonform ist es gestattet seine Entwürfe, Werke und Arbeiten zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu dokumentieren und zu verwenden. Dies kann in Form von Veröffentlichungen oder Referenzdarstellungen auf Internetseiten, Printmedien sowie anderen Medien Verwendung finden.

15. Belegexemplare

Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren ist von vervielfältigten graphischen Werken, Arbeiten und Nachdrucken freivonform mindestens fünf einwandfreie Belegexemplar(Bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.

16. Vergütung

Die grafischen Leistungen [Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Fotografien] und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Nutzt der Auftraggeber die grafischen Leistungen nicht wie vorgesehen, berechnet freivonform dennoch die Vergütung für die grafischen Leistungen und für die Nutzung, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht. Die Vergütung ist – wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart – bei Ablieferung der Entwurfsarbeit fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in EURO zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann freivonform entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.

Entstehen durch Haupt- oder Zusatzleistungen von freivonform grafische Leistungen, die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind, wird zusätzlich eine Nutzungsvergütung lt. aktuellem Vergütungstarifvertrag SDSt/AGD in Rechnung gestellt. Dieser Vergütungstarifvertrag ist gemäß § 7 Tarifvertragsgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie den zuständigen Ministerien aller deutschen Bundesländer registriert.

Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte bestimmt sich durch Vereinbarung der Faktoren Nutzungsart sowie durch Addition der Faktoren Nutzungsgebiet (räumlich), Nutzungsdauer (zeitlich) und Nutzungsumfang (inhaltlich). Der so entstehende Gesamtfaktor wird mit dem Zeitaufwand aus den Entwurfsarbeiten multipliziert. Durch diese vier Faktoren wird die jeweils schriftlich zu vereinbarende Nutzungsrechteinräumung (Art, Gebiet, Dauer und Umfang) definiert.

 

17. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Gegen Forderungen von freivonform kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertrag mit freivonform zu.

18. Material- und Organisationskosten

Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder der Realisation grafischer Leistungen entstehende Material- und Organisationskosten sind zu erstatten und werden an den Auftraggeber weitergegeben. Material und Reisekosten werden zum jeweiligen Endkunden-Verkaufspreis dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Vertragliche Vereinbarungen bezüglich Vergünstigungen bzw. Provision etc. zwischen freivonform und dem jeweiligen Material-/Fremdleistungsanbieter bleiben hiervon unberührt. freivonform ist insoweit berechtigt, angemessenen Vorschuss zu verlangen.

19. Zusatzleistungen und stillschweigende Auftragserweiterung

Die Änderung von grafischen Leistungen, die Schaffung weiterer Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photos und Dateien, die Änderung von Reinzeichnungen, Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots von freivonform hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt. Im Zweifelsfall werden Zusatzleistungen nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Design SDST/AGD abgerechnet.

20. Fremdkosten

Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen [z.B. Kosten für Digitalproofs oder Druckkosten], die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt freivonform nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Soweit freivonform auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber freivonform von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Fremdkosten, die freivonform auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber zum jeweiligen Endkundenpreis in Rechnung gestellt. Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig. Vertragliche Vereinbarungen bezüglich Vergünstigungen bzw. Provision etc. zwischen freivonform und dem jeweiligen Material-/Fremdleistungsanbieter bleiben hiervon unberührt.

21. Korrekturabzug

Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug (genehmigte Endversion) vorzulegen. Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet freivonform nach sieben Werktagen ab Datum der Übergabe die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben, sofern nicht binnen selber Frist widersprochen wird.

22. Produktionsüberwachung

Die Produktion wird von freivonform nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist freivonform ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. Übernimmt freivonform die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei freivonform von der Haftung frei. freivonform kann Personen oder Drittfirmen [z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios] – die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden – ablehnen, wenn für freivonform deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.

23. Haftung

Eine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der graphischen Arbeiten wird von freivonform nicht übernommen. Der Kunde stellt freivonform von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen freivonform wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen geltend machen. Sie übernehmen diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton u. Text. freivonform übernimmt gegenüber dem Kunden keine Gewähr für die richtige Wiedergabe seiner Inhalte (z.B. Internetseiten), es sei denn, freivonform handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist die Haftung von freivonform ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software. freivonform haftet auch nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von freivonform oder seinen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ohnehin die Haftung nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist. freivonform haftet nicht für Verluste oder Veränderungen von Inhalten jeder Art (Daten, Programme, Texte, Bilddaten etc.), soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. freivonform haftet auch nicht für den Inhalt der über freivonform vermittelten Daten, insbesondere nicht für deren Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität. Für formale u. inhaltliche Fehler [z.B. Rechtschreibungen, Übersetzungen, Fakten] haftet freivonform nicht. Soweit freivonform auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet freivonform nicht für Leistungen u. Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringers. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an freivonform, stellt er freivonform von der Haftung frei.

24. Kennzeichnung

freivonform behält sich vor, Quellenangaben und Impressumsangaben [Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail] an seinen Arbeiten anzubringen.
freivonform hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt freivonform, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.

25. Datenschutz

freivonform speichert alle Daten des Kunden während des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks und zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. freivonform ist es erlaubt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur Erstellung von Nutzungsstatistiken zu nutzen.

freivonform ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den ihn betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. freivonform wird weder die gespeicherten Daten, noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nicht, soweit freivonform verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren und soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. freivonform weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass freivonform das auf dem Web-Server gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer an dem Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von dem Kunden in das Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.

26. Vertragsdauer/Kündigung

Der Vertrag wird für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen. Bei Verträgen, die eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben, verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von zwei Monaten vor dem Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor.

27. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Geschäftsbeziehungen mit freivonform und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Vertragspartner im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB] ist freivonform, Nicolaiplatz 12, 14770 Brandenburg an der Havel vertreten durch Herrn Oliver Welters, Herrn Christian Kunkel und Frau Janin Deisler. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel der Sitz von freivonform. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Amtsgericht Brandenburg. freivonform bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben. Ist der Vertragspartner von freivonform kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.

28. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

© freivonform (Stand 2022)